sichere und erweitere den bilateralen Weg

 


Die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich bisher in jeder europapolitischen Abstimmung klar für den bilateralen Weg ausgesprochen. An der Urne wurde so immer wieder bestätigt, wie wichtig die bilateralen Verträge für unser Land sind. Die Bilateralen I wurden im Jahr 2000 mit der überwältigenden Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Stimmen gutgeheissen.



Der erfolgreiche bilaterale Weg mit unserem weitaus wichtigsten Handelspartner dauert also schon lange: Seit 2002 sind die Bilateralen I in Kraft. Diese Verträge regeln die für uns so wichtigen Beziehungen zur EU in den Bereichen Personenverkehr, Landverkehr, Luftverkehr, Handel mit Agrarprodukten, öffentliches Beschaffungswesen und Technische Handelshemmnisse. Die Personenfreizügigkeit als wichtiger Bestandteil der Bilateralen I garantiert dir und allen andern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes in der EU und der Schweiz.



Durch ein Nein am 8. Februar wäre die Schweiz vertraglich gezwungen das Abkommen zur Personenfreizügigkeit zu künden. Als direkte Konsequenz würden auch die Bilateralen I als Ganzes dahinfallen. Nicht die EU, sondern die Schweiz kündigt in diesem Fall also das Abkommen. Können wir das riskieren? Nein! Die wirtschaftlichen und politischen Folgen für die Schweiz wären fatal.

 

 

 

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